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   BGH, 07.02.2019 - StB 3/19   

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https://dejure.org/2019,3738
BGH, 07.02.2019 - StB 3/19 (https://dejure.org/2019,3738)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2019 - StB 3/19 (https://dejure.org/2019,3738)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - StB 3/19 (https://dejure.org/2019,3738)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 304 Abs. 4, 5 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 1, 2 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO, Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1919

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig gegen die Ablehnung der Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Pflichtverteidigerbestellung: Unionsrechtswidrigkeit der Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig gegen die Ablehnung der Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Auch wenn zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels, eine zu starke Belastung des Bundesgerichtshofs zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99, NJW 2000, 1427, 1428 mwN), die Beschwerde zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen ist, kann eine unterlassene Beiordnung gegebenenfalls mit der Revision einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden; es besteht mithin ein Rechtsbehelf.
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2019 - 2 StE 9/18

    Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2019 (5 - 2 StE 9/18) wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 10.03.2016 - StB 3/16

    Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen mit der Beschwerde (Verwendung

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 10/99

    Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung -

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Der Senat hat bereits mehrfach erwogen, ob § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO im engsten Rahmen analog angewendet werden könne; dies kommt bei der restriktiv auszulegenden Ausnahmeregelung allerdings nur in Betracht, wenn die angegriffenen Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die durch sie beeinträchtigten Rechtspositionen mit den im Katalog dieser Vorschrift genannten vergleichbar sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - StB 10-11/15, NJW 2015, 3671 f.; vom 10. März 2016 - StB 3/16, juris Rn. 7; vom 5. April 2018 - StB 2/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 19.01.2015 - StB 27/14

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Rücknahme einer Bestellung

    Auszug aus BGH, 07.02.2019 - StB 3/19
    Die Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Verteidigers unterfällt diesem Katalog nicht (BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 6/16; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. September 2013 - StB 13/13 zu § 304 Abs. 5; vom 19. Januar 2015 - StB 27/14, juris, zur beantragten Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung).
  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    In diesem Zusammenhang ist weiter in den Blick zu nehmen, dass sowohl die Beschwerde zum Senat als auch die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart erfolglos geblieben waren, wobei der Senat zur Sache ausgeführt hatte, dass der Vorsitzendenbeschluss nach vorläufiger Einschätzung Ermessensfehler nicht erkennen lasse (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - StB 3/19, juris Rn. 8).

  • BGH, 03.05.2019 - StB 9/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    In diesem Zusammenhang ist weiter in den Blick zu nehmen, dass sowohl die Beschwerde zum Senat als auch die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart erfolglos geblieben waren, wobei der Senat zur Sache ausgeführt hatte, dass der Vorsitzendenbeschluss nach vorläufiger Einschätzung Ermessensfehler nicht erkennen lasse (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2019 - StB 3/19, juris Rn. 8).

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